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Führerschein: Kommt die neue praktische Prüfung unter Alkoholeinfluss?

In Tirol gab es vor knapp einem Jahr eine innovative Umgestaltung der praktischen Führerscheinprüfung. Der TÜV SÜD plant nun auch in Bayern eine Änderung der derzeit gültigen Regeln nach Vorbild unserer österreichischen Nachbarn.

Aufgrund der vielen durch Alkoholkonsum verursachten Verkehrsunfälle gibt es in Tirol seit dem 01. Mai 2017 die „neue praktische Führerscheinprüfung“. Die männlichen Prüflinge müssen nun einen Mindestwert der Blutalkoholkonzentration von 1,2‰ vorweisen können, um zur Prüfung zugelassen zu werden, bei Frauen reichen bereits 0,9‰ aus.

Die Idee, die hinter dieser neuen Regelung steckt ist, dass ein Fahrschüler, der unter Alkoholeinfluss die Prüfung besteht, auch nüchtern in der Lage ist sein Auto sicher zu fahren. Aktuellen Studien zufolge sind die alkoholbedingten Verkehrsunfälle, die von Autofahrern verursacht wurden, die bereits die „neue praktische Führerscheinprüfung“ ablegen durften um 83% geringer als der Bundesdurchschnitt. Des weiteren liegen Langzeitstudien vor, die zeigen, dass ein unter Alkoholeinfluss geübter Autofahrer die gleiche Unfallquote erreichen kann wie ein nüchterner Fahrzeugführer. Hierbei wurden zum einen Unfälle, die von Einwohnern der Tiroler Gemeinde Bad Häring verursacht wurden, dokumentiert, da auf diesem Hochplateau oberhalb des Inntals noch viel Wert auf Traditionen gelegt und somit von klein auf Routine im Fahren mit einem Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss entwickelt wird.

Alkohol am Steuer

Zum anderen wurden alle Unfälle, die sich im letzten Jahrzehnt im Zillertal zutrugen, untersucht. Dieses Seitental des Inntals bietet sich hierfür an, da neben den alkoholerprobten Einheimischen auch ein hoher Touristenanteil auf den Straßen unterwegs ist. Nun soll auch in Bayern an diesen durchschlagenden Erfolg der „neuen praktischen Führerscheinprüfung“ angeknüpft werden. Der TÜV SÜD entwickelt derzeit ein Konzept, wie hier zukünftig die Führerscheinausbildung ablaufen soll. Nach derzeitigem Stand soll sich die Blutalkoholkonzentration des Fahrschülers von Fahrstunde zu Fahrstunde langsam steigern, bis der Prüfungswert erreicht ist, jedoch darf maximal 30% des Unterrichts mit weniger als 0,1‰ erfolgen. Es ist zu erwarten, dass durch diese Änderung kurzfristig die Anzahl der Fahrschüler um mindestens 600% ansteigen wird, da für viele Einwohner Bayerns die bislang geltende 0,0‰-Grenze für Fahrstunden und für die praktische Führerscheinprüfung das einzige Hindernis am Erwerb einer Fahrerlaubnis war.

Nun bleibt zu hoffen, dass auch hierzulande bald akzeptiert wird, dass unsere Promillegrenze von wenig Erfolg gekrönt ist. Alkoholbedingte Unfälle lassen sich nur vermeiden, indem die Fahrer auf diese Umstände vorbereitet werden. Immerhin bietet auch der ADAC schon seit vielen Jahren erfolgreich Fahrsicherheitstrainings für winterliche Straßenverhältnisse an.